Ja: Seit dem 1. Juli 2026 können Ärztinnen und Ärzte die Liposuktion bei Patientinnen mit Lipödem unabhängig vom Erkrankungsstadium als vertragsärztliche Leistung abrechnen, so die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in einer Meldung vom 30. Juni 2026[1]. Eine Voraussetzung ist laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dass eine konservative Behandlung aus zum Beispiel Kompressions- und Bewegungstherapie über einen Zeitraum von sechs Monaten durchgeführt wurde und keine Besserung eingetreten ist (Praxisnachricht vom 11. Juni 2026)[2]. In einer randomisierten Studie an elf deutschen Zentren verringerten sich die Beinschmerzen nach zwölf Monaten bei 190 (68 %) von 278 Frauen der Liposuktionsgruppe um mindestens zwei Punkte, gegenüber zehn (8 %) von 132 Frauen der Gruppe mit konservativer Therapie[3].
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Ja, die Liposuktion bei Lipödem ist seit dem 1. Juli 2026 unabhängig vom Erkrankungsstadium als vertragsärztliche Leistung abrechenbar[1]. Laut KVBW hat der Bewertungsausschuss dafür den EBM angepasst und die bislang befristeten Regelungen in dauerhafte Regelungen überführt[1]. Zuvor war die Leistung laut KVBW ausschließlich für Patientinnen mit Lipödem im Stadium III vorgesehen[1].
Grundlage der Anpassung ist nach Angaben der KVBW ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der die Liposuktion im Oktober 2025 unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig vom Krankheitsstadium in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen hat[1].
Der Weg zur heutigen Regelung führte über Beschlüsse des G-BA vom 17. Juli 2025 und zwei Entscheidungen des Bewertungsausschusses[4][5][2].
In seiner Pressemitteilung vom 17. Juli 2025 nannte der G-BA erste Ergebnisse einer von ihm veranlassten Studie als wissenschaftliche Grundlage seiner Beschlüsse[6].
Eine Voraussetzung ist laut KBV eine konservative Behandlung aus zum Beispiel Kompressions- und Bewegungstherapie über einen Zeitraum von sechs Monaten, nach der keine Besserung eingetreten ist[2].
Das Stadium der Erkrankung ist als Kriterium entfallen[2][1]. Laut der KBV-Praxisnachricht vom 4. Dezember 2025 muss die Liposuktion in ein Behandlungskonzept eingebunden sein, insbesondere für den Fall, dass eine begleitende Adipositas vorliegt[5].
Zu Gewicht und Körpermaßen nennt die KBV in ihrer Praxisnachricht vom 4. Dezember 2025 diese Eckpunkte der Anforderungen an die Qualitätssicherung[5]:
Die Änderung der Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem ist laut G-BA am 9. Oktober 2025 in Kraft getreten[4]. Laut KVBW muss der Operateur für die Abrechnung den aktuellen BMI und gegebenenfalls die Waist-to-Height-Ratio dokumentieren[1].
Eine retrospektive Studie mit 607 Lipödem-Patientinnen aus Deutschland, Großbritannien und Spanien kam zu dem Ergebnis, dass der BMI häufig überschätzt wird und so zu Fehldiagnosen einer Adipositas führt[7]. Nach der WHtR waren in dieser Studie 15,2 % der Patientinnen untergewichtig, 45,5 % normalgewichtig, 22,1 % übergewichtig und 17,3 % adipös[7].
Die Diagnose des Lipödems und die Prüfung der Voraussetzungen erfolgen laut KBV durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Innere Medizin und Angiologie, für Physikalische und Rehabilitative Medizin oder für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder durch eine Fachärztin oder einen Facharzt mit Zusatz-Weiterbildung Phlebologie[5][4]. Indikationsstellung und Durchführung der Liposuktion liegen laut KBV bei Fachärztinnen und Fachärzten für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, anderen Fachärztinnen und Fachärzten des Gebiets Chirurgie sowie Fachärztinnen und Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten[5][4].
Der Weg zur Liposuktion auf Kassenkosten führt laut KBV und KVBW über Diagnose, konservative Therapie, Überweisung und Operation[5][2][1]. Die einzelnen Schritte lassen sich so zusammenfassen:
Für eine Liposuktion bei Lipödem an Unterschenkel, Unterarm, Oberarm und Ellenbogen rechnen Ärztinnen und Ärzte seit dem 1. Juli 2026 die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 31095 mit einer Bewertung von 4.750 Punkten beziehungsweise 605,17 Euro ab[2]. Für Eingriffe an Oberschenkel und Knie gilt die bestehende GOP 31096 mit einer Bewertung von 6.037 Punkten beziehungsweise 769,14 Euro, die bisherige GOP 31097 entfällt[2].
In der randomisierten Studie an elf deutschen Zentren war die Liposuktion der konservativen Therapie bei der Verringerung der Beinschmerzen und der Verbesserung der Lebensqualität überlegen, ging aber mit einer höheren Rate schwerwiegender unerwünschter Ereignisse einher[3]. In die Studie wurden Frauen mit Lipödem im Stadium I, II oder III und Beinschmerzen von mindestens vier Punkten auf einer Skala von null bis zehn aufgenommen[3].
Die Teilnehmerinnen erhielten zunächst bis zu sieben Monate konservative Therapie und wurden dann im Verhältnis zwei zu eins der Liposuktion oder der konservativen Therapie zugeteilt[3]. Von 1.973 Personen, die zwischen dem 19. Januar 2021 und dem 7. Juni 2022 gescreent wurden, wurden 453 aufgenommen und 410 randomisiert, 278 in die Liposuktionsgruppe und 132 in die Gruppe mit konservativer Therapie[3].
Primärer Endpunkt war eine Verringerung der selbst berichteten Beinschmerzen um mindestens zwei Punkte nach zwölf Monaten[3]. Diesen Endpunkt erreichten 190 (68 %) von 278 Frauen der Liposuktionsgruppe und zehn (8 %) von 132 Frauen der Gruppe mit konservativer Therapie (Odds Ratio 26,2; 95-%-Konfidenzintervall 13,1 bis 52,5)[3]. Die sekundären Endpunkte zur Lebensqualität zeigten eine stärkere Verbesserung in der Liposuktionsgruppe[3].
Unerwünschte Ereignisse traten bei 124 (47 %) von 265 Patientinnen mit Liposuktion auf, bei 20 (8 %) von 265 wurden sie als schwerwiegend eingestuft[3]. In der Gruppe mit konservativer Therapie berichteten 30 (21 %) von 145 Patientinnen unerwünschte Ereignisse, bei fünf (3 %) von 145 wurden sie als schwerwiegend eingestuft[3].
Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss finanzierte Studie ist unter der Nummer NCT04272827 registriert[3]. Das 2021 veröffentlichte Studienprotokoll mit derselben Registernummer trägt den Namen LIPLEG und sah vor, 405 Frauen mit Lipödem ohne vorherige Liposuktion im Verhältnis zwei zu eins einer Liposuktion oder einer komplexen physikalischen Entstauungstherapie zuzuteilen[8][3]. Laut der KBV-Praxisnachricht vom 11. Juni 2026 ging dem G-BA-Beschluss eine Erprobungsstudie voraus, die den Nutzen der Liposuktion im Vergleich zur Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie gezeigt hatte[2].
Eine Metaanalyse mit sieben Studien, die Literatur bis Dezember 2023 auswertete, fand nach der Operation signifikante Verbesserungen bei Spontanschmerz, Ödemen, Blutergüssen, Beweglichkeit und Lebensqualität[9]. Mehr als die Hälfte der Patientinnen und Patienten benötigte laut dieser Metaanalyse nach der Operation weiterhin eine konservative Therapie[9]. Die Metaanalyse rät wegen der Komplexität des Lipödems, des hohen Anteils selbst berichteter Daten und der Grenzen der einbezogenen Studien zur Vorsicht und sieht die Liposuktion eher als ergänzende, experimentelle Therapie denn als endgültige Heilung[9].
Eine Scoping-Übersicht mit 13 Studien fand, dass neun Studien nach der Liposuktion einen geringeren Einsatz von Kompressionstherapie berichteten und keine Studie einen langfristigen Anstieg[10]. Nach dieser Scoping-Übersicht reicht die Evidenz nicht aus, um zu sagen, ob die Liposuktion bei Patientinnen und Patienten, die sich erstmals mit Lipödem vorstellen, so wirksam ist wie Kompression[10].
Eine Studie wertete 69 Patientinnen und Patienten aus, die zwischen 2004 und 2019 wegen Lipödem eine Liposuktion erhielten, und erfasste zusätzlich bei 20 Lipödem-Betroffenen die Lebensqualität vor und nach der Liposuktion mit dem Fragebogen Freiburg Life Quality Assessment für lymphatische Erkrankungen[11]. Bei diesen 20 Betroffenen war die krankheitsspezifische Lebensqualität vor der Liposuktion in jeder Teilskala gering und verbesserte sich danach in allen Aspekten signifikant[11].
In einer prospektiven Studie beantworteten 30 von 35 eingeladenen Patientinnen und Patienten die Fragebögen vor und sechs Monate nach der Liposuktion[12]. Die Befragten dieser Studie zeigten signifikante Verbesserungen bei der allgemeinen Lebenszufriedenheit, dem Gesundheitszustand und dem Körperbild, bei Angst und Depression, beim Selbstwertgefühl und bei der emotionalen Stabilität[12].
Eine Befragung von 1.015 über soziale Medien gewonnenen Patientinnen und Patienten mit Lipödem (860 mit mindestens einem vollständigen Abschnitt eines modifizierten Body-Q-Fragebogens) verglich liposuktionsbehandelte mit konservativ behandelten Befragten[13]. Befragte mit mindestens einer operativen Behandlungssitzung gaben im Vergleich zur konservativ behandelten Gruppe bessere Werte für Hüften und Oberschenkel, Oberschenkelinnenseiten und überschüssige Haut an[13]. Bei der gesundheitsbezogenen Lebensqualität berichteten die Befragten mit Liposuktion im Vergleich zu den konservativ behandelten Befragten bessere Werte für Körperbild, körperliche Funktion, körperliche Symptome und psychische Funktion[13].
Ein Bericht aus einer spezialisierten Lipödem-Klinik über 106 Patientinnen und Patienten mit insgesamt 298 Liposuktionen zwischen Juli 2009 und Juli 2019 nennt bei einer medianen Nachbeobachtung von 20 Monaten eine signifikante Abnahme der Lipödem-Beschwerden und eine verbesserte Lebensqualität[14]. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag zu realistischen Erwartungen an die Liposuktion.
In einer retrospektiven Auswertung von 1.400 Lipödem-Operationen aus dem Jahr 2020 traten relevante unerwünschte Ereignisse selten auf[15]. Genannt werden Infektionen (1,79 %), Serome (0,79 %), Erysipel (0,28 %) und Nekrosen (0,14 %)[15]. Für das dort angewandte Behandlungsschema nennt die Auswertung eine Rate postoperativer Komplikationen von 3,07 %[15].
Die Scoping-Übersicht mit 13 Studien berichtet niedrige Raten schwerwiegender unerwünschter Ereignisse nach Liposuktion, darunter tiefe Venenthrombose, Lungenembolie und Infektion[10]. Allgemeine Informationen finden Sie in unserem Artikel zu den Risiken der Fettabsaugung.
Eine Studie aus einer deutschen Universitätsklinik kam zu dem Ergebnis, dass die operative Behandlung des Lipödems im Stadium III im deutschen DRG- und universitären Kostensystem nicht kostendeckend war[16]. Ausgewertet wurden 92 Behandlungsfälle bei 48 Betroffenen mit Lipödem im Stadium III, die zwischen September 2019 und August 2023 zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt wurden[16].
Nach einem stationären Aufenthalt von im Mittel 2,64 (± 1,33) Tagen lag der Gesamterlös bei 4.726,79 (± 680,98) Euro[16]. Im Durchschnitt aller Behandlungen ergab sich ein Verlust von 875,22 Euro pro Fall, und in 54 Fällen (59 %) überstiegen die Kosten die Erlöse[16]. Insgesamt ergab die Berechnung aller Fälle einen Verlust von 80.520,63 Euro, der unter Einbeziehung der medizinischen Personalkosten auf über 100.000 Euro steigt[16].
Mehr zu Preisen und Zusatzkosten lesen Sie in unserem Artikel zu den Kosten einer Fettabsaugung.
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Ja, seit dem 1. Juli 2026 können Ärztinnen und Ärzte die Liposuktion bei Patientinnen mit Lipödem unabhängig vom Erkrankungsstadium als vertragsärztliche Leistung abrechnen[1]. Das Stadium der Erkrankung ist laut KBV als Kriterium entfallen[2].
Laut KBV muss eine konservative Behandlung aus zum Beispiel Kompressions- und Bewegungstherapie über einen Zeitraum von sechs Monaten durchgeführt worden sein, ohne dass eine Besserung eingetreten ist[2].
Ja, laut den von der KBV genannten Eckpunkten ist bei BMI-Werten zwischen 32 kg/m² und 35 kg/m² eine Liposuktion nur bei einer Waist-to-Height-Ratio unterhalb altersentsprechender Grenzwerte vorgesehen, und bei BMI-Werten über 35 kg/m² steht zunächst die Behandlung der Adipositas an[5]. Außerdem darf es in den sechs Monaten vor der Indikationsstellung zur Liposuktion keine Gewichtszunahme gegeben haben[5].
In einer randomisierten Studie an elf deutschen Zentren verringerten sich die Beinschmerzen nach zwölf Monaten bei 190 (68 %) von 278 Frauen der Liposuktionsgruppe um mindestens zwei Punkte, gegenüber zehn (8 %) von 132 Frauen der Gruppe mit konservativer Therapie[3]. Als schwerwiegend eingestuft wurden unerwünschte Ereignisse bei 20 (8 %) von 265 Patientinnen mit Liposuktion und bei fünf (3 %) von 145 Patientinnen mit konservativer Therapie[3].