Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung auf Grundlage von Fachstudien recherchiert und geschrieben und automatisch mit diesen Quellen abgeglichen. Er wurde nicht von einer Ärztin oder einem Arzt geprüft. Er dient der Information und ist keine medizinische Beratung. Bitte besprechen Sie Ihre Situation mit einer qualifizierten Fachärztin oder einem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. So arbeiten wir (Englisch).
Zuletzt aktualisiert: 23.10.2026
Eine Fettabsaugung kostet in Deutschland laut dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland durchschnittlich zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro[1]. Die Kosten der Liposuktion variieren nach Angaben des Verbraucherzentrums je nach behandelter Körperregion und nach dem Land, in dem die Behandlung durchgeführt wird[1]. In den meisten Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Fettabsaugung laut dem Verbraucherzentrum nicht[1].
Die Fettabsaugung kostet in Deutschland nach Angaben des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland im Durchschnitt zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro[1]. Das Verbraucherzentrum nennt diese Spanne auf einer Seite, die am 13. Februar 2026 veröffentlicht wurde[1].
Ob Bauch, Oberschenkel oder Waden: Die Kosten einer Fettabsaugung variieren laut dem Verbraucherzentrum je nach zu behandelnder Körperregion[1]. Als Körperregionen für eine Fettabsaugung nennt das Verbraucherzentrum Hals und Kinn, Rücken, Bauch, Oberschenkel, Knie, Po, Unterarme und Waden[1]. An diesen Körperregionen können laut dem Verbraucherzentrum unterschiedliche Absaugtechniken zum Einsatz kommen[1].
Wenn Sie eine Fettabsaugung an den Beinen oder an einer anderen Region planen, lassen Sie sich vor der Entscheidung einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben. Einen weiteren Überblick finden Sie in unserem Beitrag Kosten der Liposuktion (Fettabsaugung).
Je nach Anbieter werden die Preise für eine Fettabsaugung laut dem Verbraucherzentrum als Festpreise oder Paketpreise angeboten oder erst nach einem ersten Behandlungsgespräch festgelegt[1]. Das Verbraucherzentrum empfiehlt, darauf zu achten, ob die Website des Anbieters eine Preisliste oder andere transparente Informationen zu den Kosten enthält[1].
Zusätzlich zu den reinen Behandlungskosten können weitere Kosten anfallen, auf die das Verbraucherzentrum ausdrücklich hinweist[1]. Die Fettabsaugung erfolgt laut dem Verbraucherzentrum meist mit örtlicher Betäubung, bei der Behandlung mehrerer Körperregionen auch unter Vollnarkose[1]. Nach Angaben des Verbraucherzentrums ist dabei in der Regel ein Klinikaufenthalt von einer Nacht erforderlich[1].
In einer Analyse von 66 Praxen, die Preise für Schönheitsoperationen öffentlich angaben, waren nach dem Honorar des Chirurgen (n = 66) die Gebühren für Einrichtung und Operationssaal (n = 38) und die Anästhesiegebühren (n = 34) die häufigsten Bestandteile eines Preises[2]. Für die Liposuktion fand dieselbe Analyse keinen signifikanten Preisunterschied zwischen den Regionen (P = 0,088)[2].
Fragen Sie Ihre Chirurgin oder Ihren Chirurgen, welche Leistungen im genannten Preis enthalten sind und welche gesondert berechnet werden. Mehr zu den Verfahren lesen Sie in unserem Beitrag zur Tumeszenz-Liposuktion.
Die Preise für Fettabsaugungen im Ausland liegen laut dem Verbraucherzentrum oft bis zu zwei Drittel unter den deutschen Kosten, variieren aber stark je nach Land und Region[1]. Als Beispiel nennt das Verbraucherzentrum eine tschechische Klinik, die damit wirbt, vergleichbare Behandlungen für 775 Euro bis 2.250 Euro vorzunehmen[1].
Beliebte Zielländer für eine Fettabsaugung innerhalb der EU sind laut dem Verbraucherzentrum vor allem Polen, Tschechien, Spanien, Kroatien und Bulgarien[1]. Außerhalb der EU werden nach Angaben des Verbraucherzentrums häufig Serbien und die Türkei nachgefragt[1].
In einer Online-Umfrage unter Erwachsenen, die in den USA leben, wurden 484 Antworten ausgewertet, und 45,2 % der Teilnehmenden würden eine plastische Operation in Betracht ziehen[3]. Von diesen Teilnehmenden würden 67,1 % in Betracht ziehen, für eine Schönheitsoperation ins Ausland zu reisen[3]. Als wichtigste Vorteile nannten die Teilnehmenden den Preis, kürzere Wartelisten und Privatsphäre während der Erholung, als wichtigste Nachteile das Risiko von Komplikationen, fehlende Nachsorge und die Entfernung von zu Hause[3].
Bei einer Fettabsaugung im Ausland kommen laut dem Verbraucherzentrum Kosten für die An- und Abreise sowie für die Unterkunft hinzu[1]. Auch mögliche Stornokosten nennt das Verbraucherzentrum als Posten, den man einkalkulieren sollte[1].
Die folgenden Zahlen gelten jeweils nur für die genannte Gruppe.
In einer weiteren Studie wurden zwischen 2010 und 2014 insgesamt 109 Frauen mit Komplikationen nach Schönheitsoperationen im Ausland behandelt, und die häufigsten Komplikationen waren Infektionen (25,7 %)[10]. In dieser Studie wurden 34,8 % stationär aufgenommen, mit einem durchschnittlichen Krankenhausaufenthalt von 5,2 ± 3,8 Tagen[10]. Die DRG-bezogene Vergütung deckte in dieser Studie die Gesamtkosten annähernd[10].
Wenn Sie nach einer Operation Fieber, Atemnot, Schmerzen in der Brust oder eine schnell wachsende Schwellung bemerken, wenden Sie sich sofort an Ihre Chirurgin, Ihren Chirurgen oder den Notruf. Einen Überblick bietet unser Beitrag zu den Risiken der Fettabsaugung.
Laut einer Pressemitteilung des G-BA vom 17. Juli 2025 können gesetzlich Versicherte mit Lipödem zukünftig unabhängig vom Stadium der Erkrankung unter bestimmten Bedingungen mit einer Liposuktion behandelt werden[11]. Bis dahin war die Liposuktion laut dieser Pressemitteilung nur bei einem Lipödem im Stadium III und als befristete Ausnahmeregelung eine Kassenleistung[11].
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist laut eigener Darstellung vom Gesetzgeber beauftragt zu entscheiden, welchen Anspruch gesetzlich Krankenversicherte auf ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden haben[11]. Das Lipödem beschreibt der G-BA als schmerzhafte, disproportionale, symmetrische Fettgewebsverteilungsstörung an den Extremitäten, die fast ausschließlich bei Frauen vorkommt[11].
Vor einer Liposuktion als Kassenleistung muss laut der Pressemitteilung des G-BA vom 17. Juli 2025 unter anderem über einen Zeitraum von sechs Monaten eine konservative Therapie wie Kompressions- und Bewegungstherapie kontinuierlich durchgeführt worden sein[11]. Wenn trotzdem keine Linderung der Beschwerden eintritt und die weiteren Voraussetzungen gemäß der Qualitätssicherungs-Richtlinie vorliegen, kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt laut G-BA eine Liposuktion verordnen[11].
Weitere Anforderungen des G-BA betreffen laut der Pressemitteilung unter anderem die Qualifikation der indikationsstellenden und der operierenden Ärztinnen und Ärzte, die Operationsplanung und die Nachbeobachtung nach der Operation[11]. Geht das Lipödem mit einem bestimmten Ausmaß einer Adipositas einher, muss diese laut G-BA vorrangig behandelt werden[11].
Eine retrospektive Studie mit 607 Patientinnen mit Lipödem aus Deutschland, Großbritannien und Spanien beschreibt den Beschluss des G-BA, auf den sie sich bezieht, so: Patientinnen mit einem Body-Mass-Index (BMI) von mehr als 40 kg/m2 sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen, und Patientinnen mit einem BMI zwischen 35 kg/m2 und 40 kg/m2 müssen zuerst eine konservative Adipositastherapie erhalten[12]. Dieselbe Studie hält den BMI allein beim Lipödem für unzuverlässig, weil er Übergewicht und Adipositas überschätzt[12].
Laut der Pressemitteilung vom 17. Juli 2025 legt der G-BA die Beschlüsse dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vor, und sie treten nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft[11]. Bevor die Liposuktion auch im Stadium I und II eine ambulante Kassenleistung ist, müssen laut der Pressemitteilung die Abrechnungsziffern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festgelegt werden[11]. Der G-BA ging in der Pressemitteilung davon aus, dass die EBM-Ziffern bis zum 1. Januar 2026 feststehen werden[11].
Fragen Sie Ihre Krankenkasse, wie der aktuelle Stand ist und welche Voraussetzungen in Ihrem Fall gelten.
Wird eine Kostenübernahme bewilligt, kann die Behandlung laut dem Verbraucherzentrum auch im EU-Ausland erfolgen, wobei der Anspruch auf den Betrag gedeckelt ist, der für eine Behandlung in Deutschland anfallen würde[1]. Kosten für die Reise oder die Unterkunft in einem anderen Land übernimmt die Krankenkasse laut dem Verbraucherzentrum nicht[1].
Eine Studie an einer deutschen Universitätsklinik kam zu dem Ergebnis, dass die operative Behandlung des Lipödems im deutschen DRG-System und im Kostensystem der Universitätsklinik nicht kostendeckend ist[13]. Die monozentrische, retrospektive Studie untersuchte 92 Behandlungsfälle bei 48 Personen mit Lipödem im Stadium III, die von September 2019 bis August 2023 zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt wurden[13].
Nach einem stationären Aufenthalt von 2,64 ± 1,33 Tagen lag der Gesamterlös in dieser Studie bei 4.726,79 ± 680,98 Euro[13]. Als Kosten nennt die Studie 1.532,92 ± 856,99 Euro für den stationären Aufenthalt, 2.686,02 ± 1.174,70 Euro für die Operation, 940,76 ± 189,18 Euro für die Anästhesie und 63,19 ± 125,38 Euro sonstige Kosten[13].
Im Durchschnitt aller Behandlungen ergab sich in dieser Studie ein Verlust von 875,22 Euro pro Fall[13]. In 54 Fällen (59 %) überstiegen die Kosten den Erlös, und über alle Fälle ergab sich ein Verlust von 80.520,63 Euro, der unter Einrechnung der medizinischen Personalkosten auf über 100.000 Euro stieg[13].
Besprechen Sie die Kosten und die Behandlung mit einer Fachärztin oder einem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Diese Fragen können Ihnen beim Gespräch helfen:
Weitere Hinweise finden Sie in unserem Beitrag Wie man einen Liposuktions-Chirurgen aussucht.
Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland kostet eine Fettabsaugung in Deutschland durchschnittlich zwischen 2.500 Euro und 7.000 Euro[1]. Die Kosten variieren je nach behandelter Körperregion[1].
Die Preise für Fettabsaugungen im Ausland liegen laut dem Verbraucherzentrum oft bis zu zwei Drittel unter den deutschen Kosten, variieren aber stark je nach Land und Region[1]. Hinzu kommen laut dem Verbraucherzentrum Reise-, Unterkunfts- und mögliche Stornokosten[1].
Laut einer Pressemitteilung des G-BA vom 17. Juli 2025 können gesetzlich Versicherte mit Lipödem zukünftig unabhängig vom Stadium unter bestimmten Bedingungen mit einer Liposuktion behandelt werden[11]. Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach dem aktuellen Stand und den Voraussetzungen in Ihrem Fall.
Kosten für die Reise oder die Unterkunft in einem anderen Land übernimmt die Krankenkasse laut dem Verbraucherzentrum nicht[1]. Bei einer bewilligten Kostenübernahme ist der Anspruch laut dem Verbraucherzentrum auf den Betrag gedeckelt, der für eine Behandlung in Deutschland anfallen würde[1].